Reine Hydraulikanlagen
ohne Elektrik werden im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/46/EG, Anhang I Abschnitt 1, B projektiert und gemäss
den Maschinenrichtlinien mit einer Einbauerklärung
dokumentiert.
Komplexe
Hydraulikanlagen mit Elektrik werden im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie
2006/46/EG, Anhang II Abschnitt A projektiert und gemäss den
Maschinenrichtlinien mit einer EG-Konformitätserklärung
dokumentiert.